Satzung (Auszug)
der Carl Duisberg Gesellschaft e.V. nach dem Stand der von der Mitgliederversammlung am 05.12.2002 vorgenommen Änderungen
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen:
Carl Duisberg Gesellschaft e.V.
Er ist rechtsfähig und hat seinen Sitz in Köln. Der Vorstand kann an anderen Orten Verwaltungsstellen einrichten. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Verein bezweckt ausschließlich und unmittelbar als gemeinnützige Organisation im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung die Förderung aller Bestrebungen, die der menschlichen und beruflichen Weiterbildung von Fach- und Führungskräften, insbesondere von Nachwuchskräften, dienen, vor allem durch Gewinnung von Auslandserfahrungen. Aufgabe des Vereins ist ebenso die Förderung ausländischer Fach- und Führungskräfte. Der Verein kann die Durchführung seiner Aufgaben auch an Dritte übertragen, sich an bestehenden oder neuzuschaffenden gemeinnützige Einrichtungen beteiligen oder bei der Erfüllung solcher Aufgaben durch Dritte mitwirken.
Beitragsordnung (Auszug)
Gemäß § 7 Abs. 1. Buchstabe b der Satzung des Vereins hat die Mitgliederversammlung am 01.12.2004 eine neue Beitragsordnung – verbunden mit der Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge – beschlossen.
§ 1 Mitgliedschaft
Der Beitrag richtet sich nach den Formen der Mitgliedschaft, die im § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt definiert sind.
1. Juristische Personen
2. Vereinigungen (z.B. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften, Vereine, öffentliche Einrichtungen)
3. Natürliche Personen die vor dem 1.1.1999 Mitglied waren
§ 2 Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag für die einzelnen Formen der Mitgliedschaft wird wie folgt festgesetzt:
1. Juristische Personen 250,00 €
2. Vereinigungen 125,00 €
3. Natürliche Personen 50,00 €
§ 3 Förderbeiträge
Die regelmäßigen Förderbeiträge, die zur Finanzierung des Vereins zwingend notwendig sind, sollten den Betrag von mindestens 50,00 € nicht unterschreiten. Alle darüber hinaus geleisteten Beiträge sind immer willkommen. Die Förderbeiträge werden wie die ordentlichen Beiträge durch eine Spendenbescheinigung bestätigt.